KSA-Kurs 2025/3 – berufsbegleitend

Pastoralpsychologische Weiterbildung in Seelsorge

***Kurs befindet sich aktuell in Planung***

Zielgruppe:

Dieser Kurs richtet sich in erster Linie an Interessent:innen für den Dienst als Pfarrreferent:in, d.h., Personen des aktiven ehrenamtlichen Verkündigungsdienstes (Prädikant:innen und beauftragte Diakon:innen).

Kurswochen:

KW 1: 20.11.-23.11.2025 (Kursort: Ev.-Luth. Missionswerk, Leipzig)

KW 2: 22.01.-25.01.2026 (Kursort: Dominikanerkloster, Leipzig)

KW 3: 19.03.-22.03.2026 (Kursort: N.N.)

KW 4: 11.06.-14.06.2026 (Kursort: Tagungshaus Klosterhof St. Afra, Meißen)

Veranstalter:
Institut für Seelsorge und Gemeindepraxis

Leitung:
Schwarze, Yvette, Studienleiterin ISG, Lehr-Supervisorin und Kursleiterin (DGfP/KSA)

Dr. Ralf Günther, Supervisor und Kursleiter (DGfP/KSA)

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass Sie während der Kursteilnahme eine kontinuierliche Seelsorgepraxis (z.B. Gemeindeseelsorge, Pflegeheim, KH o.ä.) nachweisen müssen. Der Kurs wird nach den Standards der Sektion KSA / DGfP veranstaltet.

Anmeldung:

Für Fragen rund um die Kursorganisation sowie bei Interesse an einer Kursteilnahme stehen wir Ihnen gern per E-Mail (isg.meissen@evlks.de) zur Verfügung. Frau Schwarze steht Ihnen bei inhaltlichen Fragen zum Kurs jederzeit gern zur Verfügung.

Bequeme Online-Anmeldung hier.

Kosten:

Kursgebühren1.000,- EUR
Übernachtung inkl. Verpflegung (Frühstück und Abendessen)ca. 110,- EUR/ Tag bei Vollverpflegung (Stand: 02/2025)

Hinweis für Prädikantinnen und Prädikanten: Für Prädikantinnen und Prädikanten sowie beauftragte Diakone der EVLKS wird dieser Kurs als Qualifizierung anerkannt. Interessentinnen und Interessenten am Dienst des Pfarrreferenten unter ihnen, die ihr Interesse bereits gegenüber dem Landeskirchenamt bekundet haben, werden bei der Platzvergabe bevorzugt behandelt. Es wird gebeten ein Votum der zuständigen Superintendentin bzw. des zuständigen Superintendenten der Anmeldung beizufügen. Der Kurs erfüllt die Anforderungen einer seelsorgerlichen Ausbildung nach §2 Abs 1 PfarrreferentenG.