KSA-Kurs 2025/2 – berufsbegleitend

Pastoralpsychologische Weiterbildung in Seelsorge

Zielgruppe:

Dieser Kurs richtet sich in erster Linie an Interessent:innen für den Dienst als Pfarrreferent:in, d.h., Personen des aktiven ehrenamtlichen Verkündigungsdienstes (Prädikant:innen und beauftragte Diakon:innen).

Kurswochen:

KW 1: 27.-30.03.2025

KW 2: 12.-15.06.2025

KW 3: 04.-07.09.2025

KW 4: 16.-19.10.2025

Veranstalter:
Institut für Seelsorge und Gemeindepraxis

Veranstaltungsort:
Ev.-Luth. Missionswerk Leipzig

Leitung:
Ines Berger, Supervisorin (DGSv)

Dr. Ralf Günter, Supervisor und Kursleiter (DGfP/KSA) 

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass Sie während der Kursteilnahme eine kontinuierliche Seelsorgepraxis (z.B. Gemeindeseelsorge, Pflegeheim, KH o.ä.) nachweisen müssen. Der Kurs wird nach den Standards der Sektion KSA / DGfP veranstaltet.

Anmeldung:

Für Fragen rund um die Kursorganisation sowie bei Interesse an einer Kursteilnahme stehen wir Ihnen gern per E-Mail (isg.meissen@evlks.de) zur Verfügung. Frau Schwarze steht Ihnen bei inhaltlichen Fragen zum Kurs jederzeit gern zur Verfügung.

Bitte beachten Sie: Eine Nicht-Zusage zum Kurs darf nicht als generelle Aussage über Eignung bzw. Nicht-Eignung für den Dienst als Pfarrreferent:in gewertet werden. Eine erneute Bewerbung für einen späteren Kurs ist jederzeit möglich.

Kosten:

Kursgebühren1.000,00 EUR
Übernachtung inkl. Verpflegung (Frühstück und Abendessen)ca. 225,- EUR je Kursblock (Stand: 09/2024)

Hinweis für Prädikantinnen und Prädikanten: Für Prädikantinnen und Prädikanten sowie beauftragte Diakone der EVLKS wird dieser Kurs als Qualifizierung anerkannt. Interessentinnen und Interessenten am Dienst des Pfarrreferenten unter ihnen, die ihr Interesse bereits gegenüber dem Landeskirchenamt bekundet haben, werden bei der Platzvergabe bevorzugt behandelt. Es wird gebeten ein Votum der zuständigen Superintendentin bzw. des zuständigen Superintendenten der Anmeldung beizufügen. Der Kurs erfüllt die Anforderungen einer seelsorgerlichen Ausbildung nach §2 Abs 1 PfarrreferentenG. Die sächsische Landeskirche stellt für alle beauftragten Prädikantinnen und Diakone bei erfolgreicher Teilnahme die Übernahme von 50% der ausgeschriebenen Kosten (Kursgebühren, Verpflegung, Übernachtung) in Aussicht. Fahrkosten werden nicht übernommen.